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Kieferorthopädie Holger Miersch
Auerbacher Str. 17
08248 Klingenthal

Fon 037467 22463
Fax 037467 22481
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In Kooperation mit
unserer Rothenburger Praxis
Dr. Böhm · Dr. Dehner & Kollegen · ZAHNÄRZTE

 

 

 

 

Erwachsenenbehandlung

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Eine kieferorthopädische Behandlung ist in jedem Lebensalter möglich, wenn die Zähne kariesfrei sind und der Zahnhalteapparat keine Entzündungen aufweist.

Wichtigster Ansatzpunkt für die kieferorthopädische Behandlung im Jugendalter ist die Beeinflussung und Nutzung des körpereigenen Wachstums. Bei einer Behandlung im Erwachsenenalter ist dieses Wachstum jedoch nicht mehr vorhanden.

Weil eine Zahnverschiebung ohne Unterstützung des Knochenwachstums mit herkömmlichen herausnehmbaren Geräten kaum kontrolliert durchgeführt werden kann, erfolgt die Behandlung Erwachsener fast ausschließlich mit festsitzenden Spangen.


Indikationen

Häufigste Indikationen für die kieferorthopädische Behandlung Erwachsener

  • Regulierung von eng oder schief stehenden Zähnen zur Reduzierung des Karies- und Paradontoserisikos
  • Einordnung von Front- oder Seitenzähnen zur Optimierung von Kaufunktion und Aussehen
  • Beseitigung lückiger Zahnstellungen und tiefer Bisse durch Rückführung und Vorbeugung neuer Zahnwanderungen
  • Aufrichtung gekippter Zähne zur Verbesserung der prothetischen Versorgung
  • Behebung fehlerhaften Zusammenbisses der Zahnreihen, um Fehlbelastung einzelner Zähne und schmerzhafte Verspannungen der Kaumuskulatur und Erkrankungen der Kiefergelenke zu vermeiden
  • Vor- und Nachbehandlung bei kieferchirurgischen Eingriffen.


Kosten

Seit dem 1. Januar 1993 haben Patienten, die zu Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben, keinen Anspruch mehr auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Die einzige Ausnahme bilden Patienten, deren schwere Kieferanomalien eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erforderlich machen. Im Beratungsgespräch informieren wir Sie gern über speziell auf Sie zugeschnittene Kostenvarianten.